Kassenrezepte müssen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden.!
Während der Therapie darf das Rezept insgesamt 21 Tage unterbrochen werden.
Zu jeder Behandlung ist ein großes Handtuch mit zu bringen. Sollten Sie es vergessen haben, können Sie gerne ein Handtuch von uns haben.
Bitte sagen Sie den Termin mindestens 24 Stunden vorher ab ! Ansonsten wird Ihnen der Termin gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt!
Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können ,sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine email.
Wenn Sie nicht zuzahlungsbefreit sind , müssen Sie für jedes Rezept eine Zuzahlung
leisten, dieses besteht aus 10€ plus 10% des Rezeptwertes.
Innerhalb von Frankenthal machen wir auch Hausbesuche.
Bei Ihrem Tier ist auch ein Hausbesuch/Stallbesuch außerhalb Frankenthal möglich !
Die Praxis befindet sich im Erdgeschoss und ist barrierefrei , somit für Rollstuhlfahrer zugänglich!
Bitte bringen Sie ein großes Handtuch oder eine große saubere Decke mit !
In der gesamten Praxis sind die Hunde unbedingt an der kurzen Leine zu halten !
Vor dem Termin sollte der Hund mindestens 1 Stunde vorher nicht gefressen und sich entleert haben .
Die Anzahl der Termine ist abhängig von Ihrer Verordnung, ihren zeitlichen Möglichkeiten und Ihrem Krankheitsbild. Den Turnus und die Anzahl der Behandlungen legen wir individuell fest.
Ist die Verordnung erfüllt erhalten Sie von uns eine Rechnung über die vorher vereinbarten Behandlungskosten. Diese können ggf. von den Beihilfesätzen abweichen.
Unsere Behandlungsräume haben feste Wände und Türen um die Privatsphäre der Patienten und Ruhe für die Behandlung zu gewährleisten.
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis.
Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und sie dieses nochmals Ihrem Arzt vorlegen müssen.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht. Wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept seine Gültigkeit.